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Reitsport-Zentrum Steiper

Bachstraße 15–17

61350 Bad Homburg v.d.H.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag   9.00 – 18.30 Uhr

Samstag    9.00 – 14.00 Uhr

 T  06172 82344

IMPRESSUM

 

Dienstanbieter dieser Website ist das

Reitsport-Zentrum Steiper

 

Reitsport-Zentrum Steiper

Groß- & Einzelhandel

Inhaber Simone Steiper

Bachstrasse 15–17

61350 Bad Homburg v.d.H.

T 06172–82344

F 06172–83776

www.reitsport-steiper.de

kontakt(at)reitsport-steiper.de

Geschäftsansässig

unter der vorgenannten Anschrift

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer

gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz

DE 814574807

 

Steuernummer

26 03 871 33 66

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

I. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers; auch laufender und künftiger Geschäfte.

II. Abweichende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für die Ausübung von Rechten aus dem Vertrag. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers sind unwirksam und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

III. Mit der Übernahme der Ware gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.

 

PREISE

I. In den Katalogpreisen ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Preisangebote an Vollkaufleute verstehen sich rein netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich der Frachtsteuer. Es gelten die im Katalog oder Auftrag benannten Staffelungen bezüglich der Fracht- und Nebenkosten in Euro. Für Auslandslieferungen gelten die im Katalog oder Auftrag benannten Staffelungen bezüglich der Fracht- und Nebenkosten in Euro.

 

LIEFERUNG/GEFAHRÜBERGANG

I. Die Lieferung der Ware erfolgt am Sitz des Verkäufers. Bei Versendung an einen gewerblichen Kunden trägt dieser die Gefahr. Dies gilt auch bei Anlieferung durch Transportpersonen des Verkäufers. Die Versendung erfolgt an den vereinbarten Ort; bei geänderten Anweisung trägt der Käufer die zusätzlichen Kosten. Sollte der Käufer im Falle einer Versendung der Ware die Lieferung nicht annehmen oder sollte der Käufer die Ware an den Verkäufer zurücksenden, so ist der Verkäufer im Einzelfall berechtigt, dem Käufer/Besteller Porto-/ und/oder Bearbeitungsgebühren in Höhe von bis zu 50,– € in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes oder dass kein Aufwand entstanden ist, ausdrücklich vorbehalten.

II. Der Käufer übernimmt die Entsorgung der Verpackung.

III. Die Nichteinhaltung von verbindlichen Lieferterminen und fristen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 2 Wochen umfassende Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat.

IV. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie unverschuldeter Betriebsstörung, die länger als eine Woche gedauert haben, wird die Liefer-/Abnahmefrist für die Dauer der Behinderung der Lieferung angemessen verlängert. Ab einer Verlängerung von vier Wochen ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt, wenn er seine Rücktrittsabsicht mindestens zwei Wochen schriftlich angekündigt hat. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

V. Vom Verkäufer nicht zu vertreten sind insbesondere Verzögerungen der Lieferung durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf, rechtliche Vorschriften und hoheitliche Anweisungen.

VI. Im Falle des Leistungsverzuges kann der Käufer unter einer angemessenen Nachfrist ( Ziffer 3 Abs. III und IV ) vom Vertrag zurücktreten.

VII. Wenn durch ein Verschulden des Verkäufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgen kann, so hat der Käufer die Möglichkeit, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertag zurückzutreten.

VIII. Rücktrittsrechte des Käufers wegen Vermögensverschlechterung des Verkäufers nach Vertragsabschluss sind ausgeschlossen.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

I. Für jede Lieferung wird eine Rechnung unter dem Datum des Versandtages erstellt.

II. Vereinbarte Zahlungen sind ab Rechnungsdatum fällig. Geleistete Anzahlungen können frei verrechnet werden, soweit keine Leistungsbestimmung durch den Käufer bei der Zahlung erfolgt sind.

III. Der Rechnungsbetrag ist sofort Kasse netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

IV. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unerheblichen Umfang als berechtigt erweist. Im übrigen kann der Käufer bei einer fristgerecht erhobenen berechtigten Mängelrüge fehlerhafter Ware nur den Teil der Kaufsumme vorläufig einbehalten, der dem Rechnungsbetrag des ordnungsgemäß gerügten Teils der Lieferung entspricht.

V. Bei Zahlungsverzug und rückständigen Verzugszinsen ist der Verkäufer auch nach Vertragsabschluss berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Alle offenstehenden Rechnungsbeträge sind in diesem Fall sofort fällig.

VI. Verzugszinsen werden nach den banküblichen Konditionen ab Verzug berechnet. Sie betragen jedoch mindestens 8 % über dem Basiszinssatz, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BG13.

VII. Für die zweite Mahnung ist der Verkäufer berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 10,– € zu verlangen es sei denn, der Käufer weist geringere Kosten nach.

VIII. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig soweit sie nicht den gleichen Kaufgegenstand betreffen.

 

LIEFERZEIT

I. Liefertermine oder Lieferfristen gelten soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart als unverbindlich angenäherte Termine. Technische Fragen müssen im voraus geklärt sein, nachträgliche Änderungen beziehungsweise Ergänzungen können Verschiebungen der Lieferzeiten nach sich ziehen.

II. Im Falle der unverhältnismäßig langen Lieferzeit sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung für Lieferverzug ist ausgeschlossen.

III. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Bereitstellung abzunehmen. Schäden, die sich aus dem Annahmeverzug ergeben, gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

 

GEWÄHRLEISTUNG

I. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware zu rügen.

II. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens 10 Tage nach Entdeckung derselben zu rügen. Eine spätere Rüge ist unbeachtlich. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB finden Anwendung.

III. Eine ordnungsgemäße Mängelrüge bedingt die Beilegung einer Kaufquittung.

IV. Darstellungen in Prospekten oder im Internet geben die tatsächliche Beschaffenheit der Waren nur annäherungsweise wieder. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe. Geschuldet ist eine Beschaffenheit der Ware, die nach dem Stand der Technik dem abgebildeten Produkt möglichst nahe kommt, wobei Fetten und natürliches Abfärben der natürlichen Beschaffenheit des Materials entsprechen. Dies gilt vor allem für Lederwaren. Geschuldet wird insbesondere eine Sattelpolsterung, die sich den individuellen Gegebenheiten von Pferd und Reiter beim Gebrauch anpasst. Dies schließt eine formstabile Polsterung ausdrücklich aus. Der Bezug auf technische Normen dient grundsätzlich nicht der Beschreibung der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, es sei denn mit ausdrücklichem Hinweis.

V. Die Herstellung aus dem Material Leder führt sachbedingt zu Abnutzungserscheinungen, die ihrerseits keine Mängel darstellen. Die Haltbarkeit von Stiefeln, Steigbügelriemen sowie Sattelstrippen hängt ausschließlich von der tatsächlichen Beanspruchung und Pflege ab.

VI. Grundlage einer individuellen Anfertigung sind ausschließlich die dem Verkäufer übermittelten Vorgaben, die der Verkäufer nach dem Stand der Technik umsetzt. Vertraglich geschuldet wird in diesem Fall nur eine Fertigung entsprechend der angegebenen Fertigungsmaße. Eine Gewähr für die Passgenauigkeit bezüglich der individuellen Anforderungen des Endnutzers wird nicht übernommen. Dies gilt auch für Veränderungen des Tieres und/oder des Nutzers vor oder nach Lieferung.

VII. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden an der Ware durch unsachgemäße Nutzung derselben oder durch Reparaturarbeiten Dritter entsteht.

VIII. Mit einer nochmaligen Bearbeitung der Ware erkennt der Verkäufer keinesfalls Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit an. Diese Bearbeitung erfolgt grundsätzlich ohne Anerkennung von Rechtspflichten.

IX. Bei berechtigter Beanstandung bessert der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach seinem Ermessen nach oder liefert beanstandungsfreie Ware. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

X. Alle Ansprüche des Käufers wegen Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung.

 

HAFTUNG

I. Bei Verzug haftet der Verkäufer für 1 Prozent des Auftragswertes, insgesamt aber nur auf 10 % des Warenwertes. Die Ersatzansprüche sind auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten beschränkt.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

I. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt; der Käufer ist zur Herausgabe derselben verpflichtet.

II. Durch eine Verarbeitung der Vorbehaltsware findet kein Eigentumsübergang gemäß § 950 BGB statt.

III. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

IV. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten.

 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

I. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen ist stets der Sitz des Verkäufers.

II. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Homburg vor der Höhe, soweit es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt oder dieser nach dem Kauf seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht innerhalb der BRD hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

 

AUSLANDSGESCHÄFTE

I. Für Auslandsgeschäft haben die folgenden Bedingungen zusätzliche Gültigkeit:

II. Sämtliche Geschäfte unterliegen dem deutschen Zivil- und Handelsrecht. Die Regelungen des internationalen Privatrechtes und des UN- Kaufrechtes sind ausdrücklich ausgeschlossen.

III. Bei Auslandslieferungen kann der Verkäufer Vorauskasse verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in Euro.

IV. Zölle, Gebühren, Abgaben und etwaige Steuern aus dem Auslandsgeschäft trägt der Käufer, ausgenommen Steuern, die vom Sitzland des Verkäufers erhoben werden.

V. Der Verkäufer ist berechtigt, Ansprüche gegenüber dem Käufer im Schiedsgerichtsverfahren unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main nach den Regeln der UN-Schiedsgerichtsordnung durchzuführen.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, wenn sie der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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